Aktuelles im April 2017

In unserer April-Ausgabe von “Aktuelles” informieren wir Sie wieder gerne über folgende Themen:

EINKOMMENSTEUER

  • Keine Berücksichtigung eines mit Büromöbeln und einer Küchenzeile ausgestatteten Raums als häusliches Arbeitszimmer
  • Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld oder Kinderfreibetrag
  • Dienstwagenbesteuerung in Leasingfällen
  • Prämie für einen Verbesserungsvorschlag und Versorgungsleistung statt Bonuszahlung nicht tarifbegünstigt
  • Vertragsmäßige Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse unterliegt dem regulären Einkommensteuersatz

ARBEITNEHMER /ARBEITGEBER

  • Arbeitslosengeld bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis

UNTERNEHMER /UNTERNEHMEN

  • Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen

UMSATZSTEUER

  • Ermäßigter Steuersatz bei Speisen und Getränken: Abgrenzung von Lieferung und Dienstleistung bei Bereitstellung von Mobiliar

MIETER /VERMIETER /WOHNUNGSEIGENTÜMER

  • Kein Wechsel von der degressiven Gebäude-AfA zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer
  • Auch Investoren dürfen Eigenbedarf geltend machen
  • Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Einbau eines Aufzugs
Für uns stehen Qualität, Engagement und das Vertrauen unserer Mandanten an oberster Stelle. Individuelle und vorausschauende Beratung und Betreuung bringen unsere Mandanten an ihr individuelles Ziel. Wir verstehen uns als Ihr kompetenter Wegbegleiter und als Ihr Vertreter Ihrer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Interessen.
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