Aktuell

Zum Jahreswechsel ändert sich einiges

Mandanteninformation zum Jahresende 2024

Mit Blick auf eine Vielzahl herausfordernder Themen im In- und Ausland – sowohl politischer als auch wirtschaftlicher Natur – ist der Gesetzgeber im Jahr 2024 nicht untätig geblieben. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 und dem Steuerfortentwicklungsgesetz wurden gleich zwei Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die einerseits Erleichterungen für viele Steuerzahler bringen sollen, auf der anderen Seite aber auch bestimmte Anforderungen verschärfen – worauf man vorbereitet sein sollte. Geprägt sind die Gesetzestexte von vielen Detailänderungen.

Zu begrüßen sind etwa weitere Vereinfachungen bei der Steuerfreiheit für kleinere Photovoltaikanlagen sowie bei der Umsatzsteuer. Durch die gesetzliche Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung sollen außerdem Restrukturierungen, insbesondere im Mittelstand, vereinfacht werden. Auch die geplante Verlängerung der degressiven Abschreibung wird viele Unternehmen entlasten und – dieser Gedanke steckt dahinter – weitere Mittel für Investitionen in den Standort Deutschland freimachen.
Die sog. Sammelpostenregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter soll ebenfalls eine praxistaugliche Anpassung erfahren.

Die Empfänger von Arbeitseinkommen dürfen sich voraussichtlich auf entlastende Anpassungen beim Steuertarif sowie eine Erhöhung des Kindergeldes freuen.
Da mobiles Arbeiten und insbesondere auch das Arbeiten im Ausland ein immer größeres Thema wird, haben wir die wichtigsten Punkte hierzu – und die möglichen Fallstricke – ebenfalls in einem Beitrag thematisiert.

Mit den ersten Schritten zur Einführung verpflichtender elektronischer Rechnungen steht einiges an Arbeit für die Unternehmen ins Haus. Und insbesondere bargeldintensive Unternehmen sollten die elektronische Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025 beachten bzw. sich darauf vorbereiten.

Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig, falls Sie Fragen, insbesondere zu den hier dargestellten Themen, haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.

Frohe Weihnachtstage und alles Gute im Neuen Jahr 2020

Steuerkanzlei Lenk wünscht „Frohe Weihnachten“!

Ihr Team von der Steuerkanzlei Lenk wünscht Ihnen besinnliche Weihnachtstage im Kreis Ihrer Lieben, Gottes Segen sowie alles Gute, Gesundheit und Erfolg für das Neue Jahr 2025.

Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und hoffen, dass Sie uns auch im Neuen Jahr Ihr Vertrauen schenken und freuen uns, für Sie auch im kommenden Jahr wieder tätig sein zu dürfen.

Sie können jederzeit auf uns zählen, wir sind gerne mit all unserer Fachkompetenz und unseren Dienstleistungen für Sie da!

Kanzleiinhaberin Damira Lenk

Ihre Damira Lenk

Rechnung

E-Rechnung Pflicht ab 01.01.2025

Ab Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (Norm EN16931) und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen.
In der Praxis wird es nach aktuellem Stand folgende zwei Formate geben, in denen eine E-Rechnung erstellt werden kann:

  • XRechnung
  • ZUGFeRD

Eine Rechnung, die lediglich als PDF aus einem Office-Programm erstellt wurde, ist keine E-Rechnung und darf künftig nur noch in Ausnahmefällen versendet werden. Gleiches gilt für Papierrechnungen.

Infomieren Sie sich bitte hierzu in unserem für Sie vorbereiteten beiliegenden Mandantenbrief:

Eine praktische Checkliste zur E-Rechnung zum Download

Beachten Sie gerne folgenden Link, welcher eine praktische Checkliste beinhaltet:
https://www.offensive-mittelstand.de/fileadmin/OM/OM-Produkte/One-Pager/OM-One-Pager-8_2024_04_Elektronische_Rechnung_-_Nutzen_und_Rechtslage_web.pdf

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