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Waermepumpe

Wärmepumpen: Umrüstung von Privat- und Vermietungsimmobilien aus steuerlicher Sicht

Heizen mit fossilen Energien ist klimaschädlich. Daher wird bei der angestrebten Energiewende in Deutschland auch die Heiztechnologie in den Fokus genommen. Mittelfristig sollen Heizungsanlagen, die ausschließlich mit fossiler Energie betrieben werden, in umweltfreundlichere Anlagen ausgetauscht werden. Neu einzubauende Heizungen müssen den Wärmebedarf zu mind. 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken (sog. Heizungsgesetz). Eine Möglichkeit stellt dabei die Umrüstung auf die Wärmepumpentechnik dar.

Zu diesem Thema haben wir folgende aktuelle steuerliche Informationen für Sie herausgesucht:

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Für Sie zum Download: Checkliste zur Einkommensteuer 2022

Für unsere geschätzte Mandantschaft haben wir eine Checkliste zur Erstellung der Einkommensteuererklärung 2022 zum Download bereit gestellt.

Diese Checkliste soll Ihnen die Aufbereitung Ihrer Unterlagen erleichtern, die Sie für die
korrekte und vollständige Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung 2022 benötigen.

Sie finden das PDF unter → Service → Mandantenservice zum Herunterladen.

Photovoltaikanlagen: Was ist steuerlich zu beachten?

Die staatliche Förderung von Photovoltaikanlagen wurde in den letzten Jahren zurückgefahren. Für die ersten Anlagen ist die 20-jährige Laufzeit mit dem Jahr 2021 ausgelaufen. Andererseits rücken die Diskussionen über den Klimawandel immer weiter in den Vordergrund. Viele Bürger wollen ihren Beitrag zur Verminderung des CO2-Ausstoßes leisten. Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach, welche die Sonnenenergie in elektrischen Strom umwandelt, bleibt daher interessant.

Der auf diese Weise gewonnene Strom wird selbst genutzt. Überschüssige Mengen sollen an einen Energieversorger verkauft und in das Stromnetz eingespeist werden. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht eine Anschluss- und Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber. Als Inhaber einer Photovoltaikanlage erhalten Sie eine Einspeisevergütung nach einem gesetzlich geltenden Vergütungssatz pro Kilowattstunde (kWh) auf die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme.

Die verschiedenen steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf Ein- und Mehrfamilienhäusern werden in diesem Merkblatt vorgestellt und erläutert.

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