
Neu für unsere Mandatschaft: Merkblatt Reisekosten
- Dieses Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über das derzeit geltende Reisekostenrecht und behandelt verschiedene steuerliche Aspekte von der Abgrenzung einer privat veranlassten von
einer dienstlich notwendigen Reise - über die aktuelle Behandlung von gemischten (d.h. privat und beruflich veranlassten) Aufwendungen
- bis hin zu den Besonderheiten beim Frühstück im Hotel.
Die im Merkblatt dargestellten Regeln gelten grundsätzlich gleichermaßen für Arbeitnehmer wie Selbständige (Unternehmer, Freiberufler, Landwirte), wobei Letztere statt Werbungskosten für ihre Geschäftsreisen Betriebsausgaben absetzen.
Zu den Reisekosten zählen die folgenden Aufwendungen, wenn diese durch eine beruflich zumindest mitveranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers oder Selbständigen entstehen:
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwand
- Übernachtungskosten
- Reisenebenkosten
Eine Auswärtstätigkeit liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer oder Selbständiger vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Bei einer solchen beruflich (mit-)veranlassten Auswärtstätigkeit können Sie viele Kosten in der Steuererklärung abrechnen.



