Änderungen im Steuerrecht für das Jahr 2022 und das vierte Corona-Steuerhilfegesetz sehen verschiedene Entlastungen für die Steuerpflichtigen vor. Hierunter fallen unter anderem die Einführung einer einmaligen Energiepreispauschale, die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, die Verlängerung der Homeofficepauschale und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten.
Unser Merkblatt stellt die einzelnen Regelungen vor und gibt viele Beispiele und Hinweise dazu.
Steuerentlastungen 2022 - Infoschreiben
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