FAQ zum Thema Steuern und Corona

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) ausgearbeitet, die den von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen einen Überblick über die steuerlichen Erleichterungen geben sollen. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich insoweit aufdrängenden Fragestellungen und werden regelmäßig aktualisiert. (Link s. unten)

Aufgrund der aktuellen Corona Krise ist es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern möglich, Ihren Beschäftigten eine Sonderzahlung in Höhe von max. € 1.500,00 steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen oder als Sachleistungen zukommen zu lassen.

Die Auszahlung dieser Sonderzahlung hat zwischen dem 01. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu erfolgen. Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.

Sofern solche Sonderzahlungen bei Ihnen zu berücksichtigen sind, geben Sie uns bitte Bescheid, ob, wann und für welche Mitarbeiter, da diese trotz der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit im Lohnkonto und somit in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen ist.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie trotz der aktuell schwierigen Lage eine gesegnete Karwoche, frohe Ostern und schöne Feiertage!

FAQ zum Thema Steuern und Corona:

https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/f3f8fee2-ae6b-4c83-8f25-617464fd3f3d

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