Aktuelles im März 2018

Blick in die Zukunft mit Perspektive

Gerne informieren wir Sie in der Ausgabe für den März 2018 über folgende Themen:

EINKOMMENSTEUER

  • Kosten der Unterbringung im Altenheim: Doppelter Abzug der Haushaltsersparnis bei Ehegatten

UMSATZSTEUER

  • Haftung des Leistungsempfängers für vom Leistungserbringer nicht abgeführte Umsatzsteuer
  • Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai

UNTERNEHMER /UNTERNEHMEN

  • Eindeutigkeit und Überversorgung bei Pensionszusagen
  • Fünftelregelung bei durch Verzicht auf Pensionsanwartschaft als zugeflossen geltendem Arbeitslohn
  • Liebhaberei bei verschiedenen wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen

MIETER/VERMIETER

  • Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

ERBSCHAFTSTEUER

  • Verzicht auf Vergütungsersatzanspruch als freigebige Zuwendung

ARBEITNEHMER /ARBEITGEBER

  • Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung

SONSTIGES

  • Staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten sind nicht pfändbar
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2018 und April 2018
Unsere Devise ist es, in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten Schritt für Schritt weiterzukommen. Langjährige Erfahrung und Mut zu neuen Wegen bilden dafür das Fundament. Als Experten haben wir den genauen Blick für Chancen und Risiken. Unsere Kompetenz gibt Ihnen die Sicherheit, richtige und erfolgreiche Entscheidungen zu treffen. Damit Sie gut weiterkommen.
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