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Aktuelles im März 2017

In unserer März-Ausgabe von “Aktuelles” informieren wir Sie wieder gerne über folgende Themen:

EINKOMMENSTEUER

  • Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
  • Aufwendungen für Geburtstagsfeier im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen

UNTERNEHMER /UNTERNEHMEN

  • Maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen

UMSATZSTEUER

  • Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai
  • Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege
  • Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Frühstück im Hotel ist regelmäßig der vom Hotelier gesondert ausgewiesene Betrag
  • Rückwirkende Berichtigung von Rechnungen ist möglich

ARBEITSRECHT

  • Eingeschränkter Unfallschutz im Home-Office

MIETER /VERMIETER

  • Einkünfteerzielungsabsicht kann auch bei lang andauerndem Leerstand einer Wohnung gegeben sein
Durch die individuelle Betreuung und Beratung unserer Mandanten werden gemeinsame Wege zur optimalen Steuergestaltung erarbeitet. Wir sind Spezialisten darin, unseren Mandanten in betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht den Rücken freizuhalten und Ihnen in allen wirtschaftlichen Belangen als kompetenter Partner zur Seite zu stehen. Dabei verstehen wir uns als Dienstleister, die auf die individuellen Wünsche und Anliegen der Mandanten durch persönliche Betreuung eingehen.
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