E-Rechnung Pflicht ab 01.01.2025
Ab Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (Norm EN16931) und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen.
In der Praxis wird es nach aktuellem Stand folgende zwei Formate geben, in denen eine E-Rechnung erstellt werden kann:
- XRechnung
- ZUGFeRD
Eine Rechnung, die lediglich als PDF aus einem Office-Programm erstellt wurde, ist keine E-Rechnung und darf künftig nur noch in Ausnahmefällen versendet werden. Gleiches gilt für Papierrechnungen.
Infomieren Sie sich bitte hierzu in unserem für Sie vorbereiteten beiliegenden Mandantenbrief:
Informations-Handreichung zur E-Rechnungspflicht 2025
Eine praktische Checkliste zur E-Rechnung zum Download
Beachten Sie gerne folgenden Link, welcher eine praktische Checkliste beinhaltet:
https://www.offensive-mittelstand.de/fileadmin/OM/OM-Produkte/One-Pager/OM-One-Pager-8_2024_04_Elektronische_Rechnung_-_Nutzen_und_Rechtslage_web.pdf