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- Erstellungsdatum 27. November 2014
- Zuletzt aktualisiert 27. November 2014
Neuregelung der Umsatzsteuer bei Bauleistungen
Mit dem Urteil des BFH vom 22.08.2013. wurde entschieden, dass ein Bauträger kein Bauleister ist und demzufolge auch kein Steuerschuldner gemäß § 13b UStG sein kann.
Die Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen kehrt sich nur noch dann um, wenn die erhaltene Bauleistung vom Auftraggeber selbst wieder zur Erbringung einer Bauleistung verwendet wird.
Was ist also ab 2014 zu beachten? Wir bringen Sie mit diesem Schreiben auf den neuesten Stand.