ACHTUNG: Kontrollieren Sie Ihre Gesellschafterliste im Handelsregister!

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  • Erstellungsdatum 27. November 2014
  • Zuletzt aktualisiert 27. November 2014

ACHTUNG: Kontrollieren Sie Ihre Gesellschafterliste im Handelsregister!

Nach Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts) ist der Gesellschafterliste eine gesteigerte Bedeutung zugekommen. Gemäß der gesetzlichen Neuregelung stehen zukünftig nur noch demjenigen die Rechte aus dem Geschäftsanteil zu, der auch als Gesellschafter in der Gesellschafterliste eingetragen ist.

Eine falsche oder unvollständige Gesellschafterliste kann sich demnach für den Gesellschafter und Geschäftsführer nachteilig auswirken und zu erheblichen rechtlichen Folgen führen.

Um dem vorzubeugen, sind die beim Handelsregister geführten Gesellschafterlisten zu überprüfen und ggf. nachzubessern. Hierzu ist ein Abruf beim elektronischen Handelsregister notwendig.

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