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Grundsteuerreform 2022: Das Wichtigste

Am 10.04.2018 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die Bewertung der Grundstücke im Rahmen der Grundsteuer mit dem Einheitswert verfassungswidrig ist. Eine Bewertung von Grundstücken auf Grundlage veralteter Einheitswerte führte im Laufe der Zeit zu Wertverzerrungen. Maßgebend für die Ermittlung des Grundstückswerts war bisher der Einheitswert. Dieser wird nun künftig durch den Grundsteuerwert abgelöst.
Dieser Grundsteuerwert orientiert sich unter anderem am Bodenrichtwert, an der Fläche des Grundstücks, am Alter des Gebäudes sowie daran, ob das Gebäude privat oder betrieblich genutzt wird.

Steuerkanzlei Lenk klärt die Details

Klingt kompliziert? Wir haben für unsere Mandantschaft das Wichtigste in einem PDF zum Thema zusammengestellt, welches Sie weiter unten heruntenladen können.

Unter anderem klären wir darin folgende Fragen:

  • Was ändert sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage?
  • Bisherige Berechnung – künftige Berechnung
  • Einige Bundesländer rechnen anders
  • Grundsteuerwert (Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren)
  • Wer muss künftig wie viel zahlen?
  • Was müssen Sie wann tun?
  • Berechnung der neuen Grundsteuer nach den Ländermodellen
  • u.v.m.

Laden Sie sich unser PDF zur Grundsteuer-Novelle hier herunter:

Frohe Weihnachtstage und viel Erfolg für 2022!

Frohe WeihnachtenIhr Team von der Steuerkanzlei Lenk wünscht Ihnen besinnliche Festtage im Kreis Ihrer Lieben, Frohe Weihnachten und alles Gute, vor allem Gesundheit und Erfolg für das Neue Jahr 2022.

Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr!

Wir hoffen, dass Sie uns auch im Neuen Jahr Ihr Vertrauen schenken und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Wir sind immer gerne für Sie da!

Ihre Damira Lenk

Grafik Wohlstand

Checkliste zum Homeoffice zur Coronasteuererklärung 2020

Die Pandemie hat den Arbeitsalltag vieler Menschen erheblich verändert. Das macht sich auch in der Einkommensteuer-Erklärung für das vergangene Jahr bemerkbar.

Wenn Sie im Corona-Jahr 2020 im Homeoffice gearbeitet haben, greifen einige Steuererleichterungen, die bei der Steuererklärung 2020 zu berücksichtigen sind. Hierbei hilft Ihnen unsere Checkliste, die Sie in unserem Downloadbereich herunterladen können.

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