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Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz

Betreiber eines elektronischen Marktplatzes haften grundsätzlich für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus der Lieferung von Gegenständen von Unternehmern, die auf dem von Ihnen bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet wurde.
Die Haftung tritt dann nicht ein, wenn dem Betreiber des elektronischen Marktplatzes eine gültige Bescheinigung vorliegt.

Hatte der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes davon Kenntnis, dass der liefernde Unternehmer seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommt, so haftet dieser dennoch.
Unabhängig davon ist die Haftung immer dann möglich, wenn der Betreiber keine Bescheinigung vorlegt.

Bitte lassen Sie sich von allen Ihnen liefernden Unternehmern (über einen elektronischen Marktplatz erworben) eine Bescheinigung vorlegen und legen Sie diese gesammelt in einem gesonderten Ordner (physisch oder digital) ab.

Ggf. gibt es schon oder bald aus Vereinfachungsgründen eine elektronische Möglichkeit diese in Ihrem Fall zur Einsicht für Ihre Kunden abzurufen oder bei Ihrem Lieferanten abzurufen.
Bitte klären Sie dies mit Ihrer Online-Shop Administration.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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