Aktuell (Seite 7)

Mindestlohn und Niedriglohn

Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist seit dem 1. Januar 2020 von 9,19 Euro auf nunmehr 9,35 Euro gestiegen. Außerdem wird im Niedriglohnsektor besser bezahlt. Nach der derzeit allgemein verwendeten Definition sind dies Stundenentgelte, die geringer als zwei Drittel des mittleren Lohns (Medianlohn) sind.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit.
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet.
  • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient.
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen.
  • ehrenamtlich Tätige.
Frohes Neues Jahr 2020

Zum Jahreswechsel

Kanzleiinhaberin Damira Lenk
Kanzleiinhaberin Damira Lenk und das ganze Team der Steuerkanzlei Lenk wünschen ein gutes Neues Jahr 2020!

Ihr Team von der Steuerkanzlei Lenk wünscht Ihnen alles Gute, Gesundheit und Erfolg für das Neue Jahr 2020.

Es ist wieder soweit: Das alte Jahr neigt sich dem Ende zu, ein Neues Jahrzehnt beginnt. Deshalb ist es mir wichtig und ein besonderes Anliegen, Ihnen auf diesem Wege meinen Dank und meine Wertschätzung für Sie, verehrte Mandantschaft, zum Ausdruck zu bringen.

Herausforderungen begegnen uns immer, manchmal vorhersehbar, manchmal überraschend.
Auch das vergangene Jahr war nicht immer in jeder Phase einfach. Dennoch machen wir alle die Erfahrung, dass jede Herausforderung einfacher zu meistern ist, wenn man einen Partner an seiner Seite weiß, auf den Verlass ist.

Dieser Partner für Sie möchten wir auch im Neuen Jahr wieder sein!
Ich freue mich sehr auf die weitere gute Zusammenarbeit.

Ihre Damira Lenk

Frohe Weihnachtstage und alles Gute im Neuen Jahr 2020

Steuerkanzlei Lenk wünscht „Frohe Weihnachten“!

Ihr Team von der Steuerkanzlei Lenk wünscht Ihnen besinnliche Weihnachtstage im Kreis Ihrer Lieben, Gottes Segen sowie alles Gute, Gesundheit und Erfolg für das Neue Jahr 2020.

Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und hoffen, dass Sie uns auch im Neuen Jahr Ihr Vertrauen schenken und freuen uns, für Sie auch im kommenden Jahr wieder tätig sein zu dürfen.

Über Weihnachten und den Jahreswechsel sind wir wie gewohnt für Sie da. Unsere Kanzlei ist geschlossen am 24.12. sowie am 31.12.2019 und an den Feiertagen.

Sie können jederzeit auf uns zählen, wir sind gerne mit all unserer Fachkompetenz und unseren Dienstleistungen für Sie da!

Kanzleiinhaberin Damira Lenk

Ihre Damira Lenk

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